Daten und Fakten

„Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich darauf gerichtet, Mitgliedern gesunde und zweckmäßig errichtete Wohnungen in eigenen erbauten oder angekauften Häusern zu bezahlbaren Preisen zu beschaffen.“ Dieser Leitgedanke aus dem Jahr 1902 ist bis heute bestehen geblieben – zum Vorteil aller 1.215 Mitglieder. So verfügen wir derzeit über:

 

Ihre Mitgliedschaft bei der WGH

Wenn Sie sich für eine Wohnung der WGH entschieden haben, werden Sie nicht Mieter, sondern ein Mitglied. Das heißt, Sie werden Miteigentümer  der Wohnungsgenossenschaft WGH, profitieren von Dauerwohnrecht, sicherem sowie gemeinschaftlichem Wohnen, Gebäudeinstandhaltung, demokratischer Mitbestimmung, persönlichen Ansprechpartnern sowie einer gesunden Gemeinschaft.

Um bei der WGH Mitglied zu werden, ist es notwendig, 1 Geschäftsanteil (Pflichtanteil) zu 260,00 EUR zu erwerben. Beim Abschluss eines Mietvertrages ist von Ihnen ein weiterer Geschäftsanteil (Pflichtanteil) zu erwerben. Eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 EUR kommt noch hinzu. Auf beide Geschäftsanteile erhalten Sie eine jährliche Dividende.

Möchten Sie Ihre Wohnung kündigen, können Sie Ihre Mitgliedschaft ebenfalls kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass die schriftliche Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres vorliegen muss, damit Sie zum Ende des Geschäftsjahres ausscheiden können. Ansonsten treten Sie erst am Ende des nächsten Geschäftsjahres aus. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt jeweils im folgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung.