Wenn Sie sich für eine Wohnung bei der WGH entschieden haben, werden Sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied der WGH. Das heißt, Sie werden Miteigentümer in Höhe Ihres Geschäftsanteils an der WGH und profitieren von einem Dauerwohnrecht, einer mieterorientierten Betreuung, hohem Instandhaltungsbewusstsein, demokratischer Mitbestimmung, persönlichen Ansprechpartnern und einem gesunden Miteinander in der Gemeinschaft.

Möchten Sie Ihre Wohnung kündigen, so können Sie selbstverständlich auch Ihre Mitgliedschaft kündigen. Hierbei ist zu beachten, dass nach der Satzung der WGH die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. September eines Jahres vorliegen muss, damit Sie zum Ende des Geschäftsjahres als Mitglied ausscheiden können. Ansonsten treten Sie erst am Ende des darauf folgenden Geschäftsjahres aus der Genossenschaft aus. Die Auszahlung von Geschäftsguthaben erfolgt jeweils im Folgejahr nach der ordentlichen Mitgliederversammlung.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs ab 1. Juli 2024

Im Zuge der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG-MoG) wurde das sogenannte „Nebenkostenprivileg“ abgeschafft. Für unsere Mieter heißt das, dass die WGH ab 01.07.2024 die Kosten für die TV-Grundversorgung nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen darf und wird. Stattdessen können unsere Mieter dann selbst den Anbieter bestimmen oder ganz verzichten.

Künftig können unsere Mieter für die Grundversorgung einen Einzelnutzervertrag direkt bei der Firma PŸUR, eine Marke der Tele Columbus AG, abschließen. Die WGH hat mit PŸUR einen verbindlichen Versorgungsvertrag verhandelt, der für unsere Mieter das monatliche Entgelt für den Basis TV-Tarif auf 5,00 € brutto festlegt.
Wir haben unsere Mieter in den letzten Wochen hierzu angeschrieben und auch über Aushänge in den Häusern informiert.
Die WGH ist am Vertragswerk für die TV-Grundversorgung zwischen Mieter und Versorgungsunternehmen nicht mehr beteiligt.

TV-Zusatzprodukte, wie z. B. HDTV oder Fremdsprachenpakete, die beim bisherigen Anbieter abgeschlossen wurden, können auch nach dem Umstellungsdatum 01.07.2024 wie gewohnt genutzt werden.

Informationen zum Thema Abschaffung des Nebenkostenprivilegs finden Sie im Internet, und Sie können sich telefonisch und persönlich von den PŸUR-Mitarbeitenden unter der Nummer 030 25 777 777 (Service-Hotline) beraten lassen.

Urlaubsangebote - Wohnungsunternehmen machen gemeinsame Sache

Sie planen Ihren nächsten Urlaub?

Die WGH hat für ihre Mitglieder seit dem Jahr 2022 ein ganz besonderes Angebot:

Wir sind Teil eines Zusammenschlusses von kleinen und großen Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften, die ihren Mietern eine ganz besondere Art des Urlaubmachens anbieten, nämlich Urlaub in Gästewohnungen an vielen schönen Orten Deutschlands.

Als Mieter und Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Hüttental eG haben Sie die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen deutschlandweit Urlaub zu machen. Hierfür stehen über 100 möblierte Wohnungen zur Verfügung.

Reiselustige können im Rahmen dieses Angebots preisgünstig deutschlandweit Urlaub in komplett ausgestatteten Wohnungen machen, die den Standard einer Ferienwohnung haben und die Möglichkeit der Selbstversorgung bieten. Die Buchungen können telefonisch, per Post oder per E-Mail direkt beim Anbieter erfolgen.

Informationen zu den anzumietenden Wohnungen und Details zu Ausstattung und Mietkonditionen sowie Infos zu Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen in der jeweiligen Umgebung finden Sie auf dem Urlaubsportal www.urlaub-spezial-deutschland.de. Auf herkömmliche Art im Katalog stöbern können Sie natürlich auch – diese liegen in der WGH-Geschäftsstelle zur Mitnahme für Sie aus.

Wir freuen uns, wenn das Urlaubsangebot zahlreich in Anspruch genommen wird.

Bei Fragen zum Angebot und für Ihre Rückmeldung nach erfolgter Buchung steht Ihnen bei der WGH Frau Weiß als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Heizen und Lüften - ein Muss

Feuchte Stellen, Stockflecken, abgelöste Tapeten oder Schimmel beinträchtigen nicht nur das Wohlbefinden, sondern schädigen auch die Bausubstanz. Und: Sie setzen den Wärmeschutz der Außenwände herab.

Was kann man dagegen tun?

Informationen erhalten Sie auf unserem zweiseitigen Flyer, den Sie in der WGH-Geschäftsstelle bekommen, und durch die nachfolgenden Hinweise:

  • Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem möglichst kontinuierlich. Dies gilt auch für Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie ein niedrigeres Temperaturniveau wünschen.
  • Unterbinden Sie die Luftzirkulation nicht. Das ist besonders wichtig an Außenwänden. Möbelstücke sollten deshalb mindestens 5 cm (besser 10 cm) Abstand zur Wand haben, besonders solche auf geschlossenen Sockeln.
  • Behindern Sie nicht die Wärmeabgabe der Heizkörper durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel. Durch Wärmestau erhöhen sich die Wärmeverluste nach außen. Bei verbrauchsabhängiger Abrechnung registriert Ihr Heizkostenverteiler sonst einen um etwa 10 bis 20 % zu hohen Verbrauchsanteil, weil er die verringerte Wärmeabgabe nicht berücksichtigen kann.
  • Lüften Sie bedarfsgerecht und energiebewusst, um Feuchteschäden zu vermeiden. Schaffen Sie kurzfristig einen Durchzug, indem Sie Fenster sowie Türen weit öffnen. Nach etwa 5 bis 10 Minuten Stoßlüften ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt.
  • Dauerlüften während der Heizperiode durch gekippte Fenster verursacht ein Mehrfaches an Wärmeverlusten gegenüber einer gezielten Stoßlüftung.
  • Schließen Sie beim Lüften die Heizkörperventile bzw. drehen Sie die Raumthermostate zurück. Aber Vorsicht! Ein Abdrehen der Heizkörper darf nur bei einer kurzen Stoßlüftung erfolgen, sonst besteht die Gefahr, dass das Heizwasser im Heizkörper einfriert und der Heizkörper platzt. Bei Thermostatventilen, deren eingebaute Frostschutzsicherung das Ventil bei etwa 5° C auch in der kleinsten Stellung sofort automatisch öffnen würde, empfiehlt es sich, den im Ventilkopf befindlichen Fühler bei niedriger Außentemperatur durch ein aufgelegtes Tuch von der einströmenden Frischluft abzuschirmen.
  • Größere Wasserdampfmengen, die beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.

Hotline für technische Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten: 0271 48951 0

Was ist ein Notfall?

Gemeint sind Fälle wie zum Beispiel:

  • Verstopfung Abwassersysteme mit Überschwemmungsgefahr
  • Ausfall von Warmwasser oder der Heizung während der Heizperiode
  • Stromausfall, Blitzschäden
  • Sturmschäden am Dach
  • Überschwemmung durch Starkregen

Rufen Sie die WGH in dringenden Fällen bitte unter der Telefonnummer 0271/48951-0 an und sprechen auf unseren Anrufbeantworter.

Dringende Fälle sind Schadensfälle, deren umgehende Behebung notwendig ist.
Eine Erledigung ist gemäß Vorgabe der WGH schnellstmöglich vorzunehmen.

Unser Anrufbeantworter wird außerhalb der Geschäftszeiten regelmäßig durch unsere WGH-Techniker abgehört und geeignete Maßnahmen werden zeitnah veranlasst.

Nennen Sie bitte

  • Ihren Namen
  • Straße und Hausnummer
  • Ihre Telefonnummer
  • kurze Beschreibung des Notfalls

Wichtig: Sprechen Sie bitte langsam und deutlich!

Aber: Wenn Gefahr in Verzug ist, handeln Sie bitte selbst und sofort!

Wichtige Rufnummern:

  • Polizei: 110
  • Feuerwehr: 112
  • bei Gasgeruch:
    SVB-Notrufnummer (24 Stunden-Bereitschaftsdienst für Störungen)
    0271 334061 oder 0170 819 68 84

 

Erhöhung des Steuer-Freibetrages für Sparer

Zum 01.01.2023 wurden die Sparer-Pauschbeträge von vorher 801,00 € für Ledige bzw. 1.602,00 € für Ehepartner auf den Freibetrag von 1.000 € für Ledige bzw. 2.000,00 € für Ehepartner erhöht.

Die bereits erteilten Freistellungsaufträge für Ihre bei der WGH anfallenden Zinseinnahmen / Dividenden werden automatisch bei uns um knapp 24,844 % erhöht. Falls Sie hiermit nicht einverstanden sind, erteilen Sie bitte der Genossenschaft einen neuen Freistellungsauftrag.

Das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ mit unserer Information zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge seit 01.01.2009 und unserem Merkblatt zur Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer finden Sie hier und unter der Rubrik „Downloads“. Darüber hinaus sind diese Unterlagen in der WGH-Geschäftsstelle erhältlich.

Unser Tipp:
Wir empfehlen Ihnen aufgrund des höheren Freibetrags zu prüfen, ob die von Ihnen eventuell vorgenommene Aufteilung Ihres Freibetrages noch sinnvoll ist, oder ob durch die neuen Pauschbeträge oder durch Ihre individuelle Lebenssituation eine Änderung Ihrer Freibeträge erfolgen sollte.

Information zur Abgeltungssteuer

Für unsere Mitglieder stellen wir das Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" zum Herunterladen bereit.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt unsere Information zur im Jahre 2009 eingeführten Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge sowie unser Merkblatt mit Erläuterungen zur Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer. 

Freistellungsauftrag mit Informations- und Merkblatt

Wohngeld-Plus – Wohngeldreform des Bundesministeriums

Für viele Menschen bedeuten die Kosten für das Wohnen eine hohe finanzielle Belastung.

Durch das sogenannte „Wohngeld“, einen staatlichen Zuschuss, soll die Wohnkostenbelastung für Menschen mit niedrigem Einkommen verringert werden. Bei Mieterinnen und Mietern kann dies ein Zuschuss zur Miete sein.

Das bestehende Gesetz wurde nun reformiert; das neue Gesetz (Wohngeld-Plus-Gesetz) trat am 01.01.2023 in Kraft.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, berechnet für Sie lt. Mitteilung des zuständigen Ministeriums die Wohngeldstelle der Stadt, in der Sie wohnen. Die Wohngeldstelle gibt Ihnen auch Hilfestellung bei Fragen zum Antrag, zu den einzureichenden Unterlagen, ob Sie den Antrag auch online einreichen können und so weiter.

Informationen des zuständigen Bundesministeriums zu Wohngeld-Plus erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Das Informationsmaterial liegt in verschiedenen Sprachen vor.

Für unsere Mieter haben wir hier den Flyer zum Wohngeld-Plus sowie den Flyer Stopp den Heizkostenhammer hinterlegt, auf dem Sie ebenfalls Informationen zum Thema finden.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie vorab im Internet prüfen. Der Wohngeldrechner des Ministeriums gibt Ihnen hierzu eine erste Orientierung.

Rund um die Betriebskosten-Vorauszahlung

Hier sehen Sie im Detail, mit welchen Posten Sie als Mieter in Ihrer Betriebskosten-Vorauszahlung eventuell rechnen müssen:

  • Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Entwässerung versiegelter Flächen
  • Immissionsschutzmessung
  • Heizungswartung
  • Gebäudeversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Kosten der Gartenpflege
  • Kosten der Beleuchtung
  • Winterwartung durch den städtischen Winterdienst
  • Straßenreinigung durch den städtischen Reinigungsdienst
  • Müllbeseitigung
  • Schornsteinreinigungen
  • Grundgebühren für Breitbandanschluss
  • Kosten für den Hauswart
  • Kosten des Betriebes des Personenaufzuges
  • Grundsteuer
  • Wartungskosten für Rauchwarnmelder

Die Versorgung Ihrer Wohnung mit Wärme für Raumheizung und Gebrauchswassererwärmung erfolgt nicht durch die Wohnungsgenossenschaft Hüttental, sondern zum Beispiel durch die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Versorgungsunternehmen wählen (ausgenommen – Gas-Zentralheizungsanlage – keine Versorgerwahl möglich). Um Wärme beziehen zu können, schließen Sie mit dem jeweiligen Unternehmen einen Wärmelieferungsvertrag ab.

Da viele unserer Mitglieder Leistungen der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH nutzen, haben wir Ihnen für Notfälle und Störungen die Rufnummer des Bereitschaftsdienstes aufgeführt. Dieser Service ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar.

Siegener Versorgungsbetriebe GmbH
Morleystraße 29-33
57072 Siegen

Telefon 0271 3307-0
Fax 0271 3307-112
info@svb-siegen.de
svb-siegen.de
 

Keine Plastiktüten in die Biotonne

Immer wieder kommt es vor, dass bei der Müllabfuhr Biomülltonnen ungeleert stehenbleiben, da sich darin Müll befindet, der nicht in diese Tonne gehört.

Zu diesem falsch sortierten Müll gehören auch Tüten, die im Handel als „kompostierbare Plastiktüten“ angeboten werden.

Was viele Verbraucher nicht wissen ist, dass dieses Material viel zu langsam verrottet, um im Kompostierwerk verarbeitet zu werden. Die Stadt Siegen bzw. die Stadt Netphen als Entsorger lehnen die Mitnahme deswegen ab.
Wissenschaftler weisen darauf hin, dass das sogenannte „kompostierbare Plastik“ nicht vollständig zersetzt wird, und dass das Material mehrheitlich  nicht in Humus, sondern zu Wasser und CO2 zerfällt.
Von Umweltschutzverbänden wird daher empfohlen, den Biomüll beispielsweise in einer Zeitung eingewickelt in der Biomülltonne zu entsorgen, die sogenannten „kompostierbaren Plastiktüten“ selbst hingegen über den Hausmüll (Restmülltonne).

Um unsere Mieter nochmals darauf aufmerksam zu machen und zu vermeiden, dass die Biomülltonnen ungeleert an der Straße stehen bleiben, hat die WGH  entsprechende Aufkleber auf ihre Biomülltonnen geklebt.

 

Lebensretter: Rauchmelder

Seit Jahren ist die WGH bestrebt, den Gefahren durch Rauchentwicklung und Feuer durch geeignete Maßnahmen entgegen zu wirken.

Neben den Wohnungen sind in unseren Häusern in der Regel auch die Kellergänge mit Rauchmeldern ausgestattet. Zu den gesetzlichen Aufgaben der WGH gehört es, für die Montage und Betriebsbereitschaft der Rauchmelder in den Wohnungen zu sorgen. Nicht ohne Grund möchten wir heute darauf hinweisen, dass intakte und jährlich geprüfte Rauchmelder regelmäßig Menschenleben retten.

Die WGH führt daher einmal jährlich in allen Wohnungen einen Funktionstest an den Rauchmeldern durch und protokolliert dies entsprechend. Sollten möglicherweise nach Renovierungsarbeiten in Ihrer Wohnung Rauchmelder demontiert oder abhanden gekommen sein, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Gerne wollen wir für Ersatz sorgen und stehen Ihnen in allen Fragen zu diesem Thema auch telefonisch zur Verfügung.

Zum Rauchmelder-Infoblatt

Verkehrssicherheit bei der WGH

Jahr für Jahr verunglücken zahlreiche Menschen in der häuslichen Umgebung. Oftmals sind Gefahren rund um die Immobilie nicht direkt zu erkennen oder werden gar nicht mehr als solche wahrgenommen.
In Verantwortung für unsere Mieterinnen und Mieter legt die WGH größten Wert auf ein sicheres Umfeld in ihren Liegenschaften.
Regelmäßig werden daher die Liegenschaften von geschulten Fachkräften auf Sicherheit sowohl im Haus wie auch im Außenbereich untersucht.

Unsere Mieterinnen und Mieter beteiligen sich aktiv an diesem Prozess und teilen der Genossenschaft erkannte Gefahrenstellen mit. Dafür sagen wir herzlich DANKE.
Die Behebung der festgestellten Mängel erfolgt dann umgehend.

Abfallkalender

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Abfuhrterminen, Abfalltrennung und Abfallentsorgung etc.

Abfallkalender Stadt Siegen

Sanierung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen

Nach § 61a (3) des Landeswassergesetz (Land NRW) und der Abwassersatzung der Stadt Siegen sind wir als Grundstückseigentümer verpflichtet, die Grundleitungen unseres Abwassersystems auf Schäden zu überprüfen.
Aus diesem Grund werden nach größeren Modernisierungsmaßnahmen oder umfangreichen Arbeiten an den Außenanlagen die zum jeweiligen Objekt gehörenden Grundleitungen bei Bedarf saniert.

In aller Regel sind vor der eigentlichen Sanierung neben Spül- und Reinigungsarbeiten auch optische Sichtkontrollen der Rohrleitungen nötig. Die Untersuchungen werden durch geschultes Fachpersonal unter Verwendung von Spezialkameras durchgeführt.

Ein intaktes Grundleitungsnetz verhindert das Eindringen von Fremdwasser sowie das ungehinderte Entweichen von Schmutzwasser in unser Grundwasser. Damit tragen wir mit der regelmäßigen Kontrolle wesentlich zum Schutz der Umwelt und dem wichtigen Gut Trinkwasser bei.

Berichterstattung "Schöner Wohnen im Karl-Saßmann-Weg"

Für unsere interessierten Mieterinnen und Mieter stellen wir Ihnen aufgrund der großen Nachfrage zum Neubauprojekt im Karl-Saßmann-Weg hier noch einmal den Artikel der Siegener Zeitung vom 20.07.2018 zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Wohnung rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine E-Mail. Wie Sie uns erreichen, sehen Sie auf unserer Seite Kontakt. Wir werden Ihnen zeitnah antworten.

Artikel Siegener Zeitung